| Bedingungen für die Erbringung von EDV-Dienstleistungen |
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Bedingungen für die Erbringung von EDV-Dienstleistungen der FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH 1. Geltung dieser Vertragsbedingungen und AGB des Kunden FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH erbringt den erteilten Auftrag ausschließ- lich nach Maßgabe dieser Bedingungen für Dienstleistungen. Ergänzend gelten lediglich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH. Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbe- dingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen. 2. Aufwand Wird eine Dienstleistung nach Aufwand abgerechnet und hat FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH eine Schätzung des voraussichtlichen Aufwandes abgegeben, ist FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH verpflichtet, dem Kunden unverzüglich Mitteilung zu machen und die Arbeiten vorläufig einzustellen, wenn absehbar ist, dass der geschätzte Aufwand um voraussichtlich mehr als 10% überschritten wird. Der Kunde hat dann das Recht zu entscheiden, ob er die Arbeiten fortset- zen lässt. Grundlage ist dann eine neue Aufwandschätzung durch FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH. Der Kunde kann aber auch nach seiner Wahl das Projekt kündigen. Er hat dann lediglich den erbrachten Aufwand der FC zu bezahlen und erhält sämtliche Arbeitsergebnisse, die bis dahin von FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH erstellt worden sind. 3. Kosten Sofern nichts anderes bestimmt ist, berechnen sich die Kosten von FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH nach der jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste. Nebenkosten und Auslagen, insbesondere für Reisen, Übernachtungen, Postgebühren, zusätzliche Versicherungsprämien usw. werden nach jeweils steuerlichen Höchstsätzen abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbrin- gung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4. Mitwirkungspflichten des Kunden Eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Erbringung der ver- einbarten Leistungen durch FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH ist die Mitwir- kung des Kunden. Der Kunde hat daher insbesondere - sämtliche Fragen der Mitarbeiter von FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH - auch ungefragt Auskünfte über solche Umstände erteilen, die von - gegenüber FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH verantwortliche Mitarbeiter Verletzt der Kunde diese Mitwirkungspflicht und entsteht FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH hierdurch ein zusätzlicher Aufwand, hat der Kunde diesen zusätzlichen Aufwand zu ersetzen. Grundlage der Berechnung dieses Zusatzaufwandes ist der für das Projekt vereinbarte Stundensatz. Ist ein Festpreis vereinbart, gilt der Stundensatz nach der jeweils gültigen Preisliste von FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH zur Berechnung des zusätzli- chen Aufwandes als vereinbart. 5. Vertraulichkeit 5.1. FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH wird alle vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen über dessen Unternehmen strikt vertraulich behandeln, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Dasselbe gilt für Kenntnisse über unternehmensinterne Vorgänge des Kunden, die FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH anläßlich der Zusammenarbeit erlangt. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch noch nach Beendi- gung des Vertrages fort. 5.2. FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH wird die vorstehend zu Ziffer 5.1. verein- barte Vertraulichkeit auch ihren Mitarbeitern in arbeitsrechtlich verbindli- cher Weise auferlegen. 5.3. FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH ist verpflichtet, von allen Mitarbeitern, die mit der Durchführung dieses Beratungsvertrages beschäftigt sind, eine Datenschutzerklärung gem. § 5 BDSG vorzulegen und die Mitarbeiter schriftlich zur Geheimhaltung der bekannt werdenden Vorgänge aus dem Hause des Kunden zu verpflichten. 6. Datensicherung des Kunden Wenn die von FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH übernommenen Aufgaben Arbeiten an oder mit EDV-Geräten des Kunden erforderlich machen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeiten sicherstellen, dass die aufgezeichneten Daten im Falle einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbaren Aufwand auf maschinell lesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung). Ist dies nicht der Fall, ist der Kunde verpflichtet, dem Mitarbeiter von FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH vor Aufnahme der Arbeiten davon Mitteilung zu machen. FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH wird sodann die notwendigen Arbeiten aufgrund gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden durchführen. 7. Haftung 7.1. Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH eine Pflicht verletzt hat, folgendes: Die FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH haftet für ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesund- heit von Personen. Darüber hinaus haftet die FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH nur in folgendem Umfang: 7.2. Der Kunde hat der FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurück treten und/oder Schadensersatz verlangen. 7.3. Verletzt FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haftet FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 7.4. Insgesamt ist die Schadenshöhe begrenzt auf 50.000,- € pro Schadensfall, insgesamt für dieses Vertragsverhältnis begrenzt auf 200.000,- €. 7.5. Liegt der Pflichtverstoß von FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH nicht in der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haftet FÜSSNER COMPUTER- SYSTEME GMBH nur für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes. 7.6. Die Haftung der FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 7.7. Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzurei- chende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Daten- sicherung). Die FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrun- gen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelin- gen dieser Datensicherung zu überprüfen. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter von FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen Mitarbeiter von der FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH die Datensiche- rung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die Kosten berechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste der FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH. 8. Sonstiges
8.1. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristi- sche Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Son- dervermögen ist, oder seinen Sitz im Ausland hat, nach Wahl von FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH der Sitz von FÜSSNER COMPUTERSYSTEME GMBH oder der Sitz des Kunden. 8.2. Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein oder wer- den, soll dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertragswerkes nicht berührt werden. In diesem Fall soll die unwirksame Klausel durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksa- men Klausel am nächsten kommt. Das gilt auch für das Füllen von Lücken. 8.3. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. 8.4. Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesre- publik Deutschland. Insbesondere die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen. |








