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Seite 1 von 5 Hier können Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen. 1. Geltungsbereich1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen, die von der Füssner Computersysteme GmbH (folgend: FC) erbracht werden. 1.2 Lieferungen und Leistungen von FC erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und FC diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. 2. Lieferungen und Leistungen2.1 Angebote von FC sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von FC, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. 2.2 Inhalt und Umfang der von FC geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung von FC. 2.3 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. 2.4 FC behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden. 2.5 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. FC kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von FC verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde FC erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat. 2.6 Liefertermine verlängern sich für FC angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von FC nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen etc. FC behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert. 2.7 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts. |
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