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Datum: 20.05.2012
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AGB
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Hier können Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen,
die von der Füssner Computersysteme GmbH (folgend: FC) erbracht
werden.
1.2 Lieferungen und Leistungen von FC erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine
Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf
diese hinweist und FC diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden
sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

2. Lieferungen und Leistungen

2.1 Angebote von FC sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst
mit schriftlicher Auftragsbestätigung von FC, spätestens mit Annahme der
Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2 Inhalt und Umfang der von FC geschuldeten
Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher
Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung von FC.
2.3 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung
gestellt werden.
2.4 FC behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen
vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.
2.5 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich
schriftlich als verbindlich vereinbart. FC kommt in jedem Fall nur dann in Verzug,
wenn die Verzögerung von FC verschuldet ist, die Leistung fällig ist und
der Kunde FC erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens
14 Tage) gesetzt hat.
2.6 Liefertermine verlängern sich für FC angemessen bei Störungen aufgrund
höherer Gewalt und anderer von FC nicht zu vertretender Hindernisse, wie
etwa Störungen bei der
Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen
etc. FC behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als
sechs Wochen andauert.
2.7 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz
wegen Lieferverzug ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt auf die Höhe
des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des vom Lieferverzug
betroffenen Lieferwerts.



 
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